Lagerung im Zollfreilager

Es ist äußerst interessant, in Silber zu investieren. 

Und mit dem Zollfreilager steht allen eine bemerkenswerte Lösung zur Verfügung, um das Edelmetall steuerfrei zu lagern. Im Gegensatz zu Gold wird beim Kauf von Silber normalerweise die Mehrwertsteuer erhoben. Dafür gibt es für Investoren und Käufer eine elegante Lösung – und die heisst Zollfreilager. 

Dort wird unverzollte und unversteuerte Ware gelagert. Die Ware, in unserem Fall also Silber, muss aber zwingend aus dem Ausland, zum Beispiel aus Deutschland, stammen. Physisch ist das Silber dann in der Schweiz in einem Warenlager, wird aber, wie schon beschrieben, weder verzollt noch versteuert, weil es nicht importiert wurde. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Ware dort lagert. Unser Zollfreilager am internationalen Finanzplatz Zürich bietet Ihnen besondere Vorteile. In dem Transitlager können Sie Ihre Edelmetalle frei von Mehrwertsteuer und Zoll lagern – zeitlich unbegrenzt. Zudem sparen Sie sich Logistikkosten und die Organisation einer Eigenlagerung Ihrer Werte. 

Interessant ist die Lagerung im Zolllager speziell für Silber, Platin und Palladium. Gerne können Sie auch Ihre Gold-Werte einlagern. Die Lagereröffnung funktioniert bereits ab einem Wert von 10'000 CHF/EUR. Jede weitere Bestellung zu Ihrem bestehenden Account ist dann ohne Mindestwert. 

Erst bei einem tatsächlichen Import, wenn sich also die Kundschaft das Silber aushändigen lässt, fällt die Mehrwertsteuer an. Die meisten Kundinnen und Kunden lagern das Edelmetall aber langfristig im Zollfreilager. Oder sie verkaufen das Silber zum Beispiel wieder zurück an die Firma Geiger Edelmetalle AG, ohne je etwas mit Mehrwertsteuer zu tun zu haben. Ihre Edelmetalle liegen in einem Hochsicherheitslager und werden regelmäßig kontrolliert, die Ware wird dabei inventarisiert. Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer zertifiziert dabei den tatsächlichen Bestand. So haben die Besitzerinnen und Besitzer die Sicherheit, dass ihre Ware tatsächlich vorhanden ist. Die Zertifikate und Depotauszüge werden der Kundschaft regelmäßig zugestellt. 

Natürlich kann auch Gold dort gelagert werden; das Thema Mehrwertsteuer spielt zwar bei diesem Edelmetall keine Rolle, der Sicherheitsaspekt hingegen schon. Beim Silber aber sind Zollfreilager eine interessante und sichere Lösung, um dieses Metall zu lagern. Interesse? 

Für Fragen zum Thema stehen die Beraterinnen und Berater der Firma Geiger Edelmetalle AG gerne zur Verfügung.

DIE VORTEILE

  1. Der Kauf von Silber, Platin und Palladium bleibt frei von Mehrwertsteuer und Zoll.
  2. Die von Ihnen gekauften Edelmetalle sind stets zu 100 Prozent physisch vorhanden. 
  3. Die Lagerung der Barren und Münzen ist zeitlich unbegrenzt. 
  4. Über die gelagerte Werte können Sie jederzeit verfügen – entweder Sie verkaufen die Edelmetalle mehrwertsteuerfrei an Geiger Edelmetalle zum aktuellen Kurs oder lassen sie physisch ausliefern.

IHRE SICHERHEIT

  1. Alle gelagerten Werte sind voll versichert.
  2. Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer kontrolliert das Zollfreilager einmal im Jahr und überprüft die Bestände.
  3. Halbjährlich erhalten Sie einen beglaubigten Depotauszug.
  4. Die Gebühren berechnen sich zum Durchschnittswert Ihrer Wertanlage während der Abrechnungsperiode. Die Rechnung erhalten Sie halbjährlich, jeweils im Januar und im Juli.
Gebühren
Gelagertes EdelmetallLagergebühr pro Jahr
Silber, Platin, Palladium 1,00 %
Gold 0,5 %

Haben Sie noch Fragen?


Melden Sie sich einfach per Telefon oder E-Mail bei unseren Ansprechpartnern.

Tel.: +041 43 411 20 10
E-Mail: info@geiger-edelmetalle.ch

Kann ich mein bereits vorhandenes Material in das Zollfreilager Depot einlagern?

Leider sind Einlieferungen von bereits vorhandener Ware nicht möglich. Das Silber wäre bereits verzollt bzw. Mehrwertsteuer entrichtet. Für bereits vorhandenes Material kontaktieren Sie uns bitte für eine Schliessfachlösung.

Habe ich Zugang zu meinem Zollfreilager Depot?

Nein; Privatpersonen ist der Zugang zum Zollfreilager nicht möglich.

Wie läuft der Kauf resp. der Verkauf des Materials für das Zollfreilager?

Die Aufträge für das Zollfreilager können Sie uns via E-Mail oder telefonisch erteilen. Unsere Mitarbeitenden werden die Kurse (Preise) so aktuell wie nur möglich per Telefon mit Ihnen besprechen um die Aufträge zu fixieren.

Sind meine gekauften Artikel einzeln verwahrt resp. separat gelagert?

Nein; Ihre Artikel werden in einer Sammelverwahrung gelagert.

Muss ich bei einem Verkauf meiner Silberartikel die MwSt. berücksichtigen?

Nein; Bei einem Verkauf von Silbermaterial übernimmt Geiger Edelmetalle die gesamte Abwicklung der MwSt.-Thematik für Sie.

Wer versichert mir, dass das gekaufte Material physisch tatsächlich vorhanden ist und es sich nicht um „Buchsilber“ resp. „Buchgold“ handelt?

Das Material wird zwei mal jährlich durch uns gezählt – einmal ist pro Jahr ist ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer dabei. Die entsprechenden Dokumente und Zertifikate werden Ihnen zugesendet.

Bei einer Lagerung von Goldmünzen und einer späteren Auslieferung (kein Verkauf), kann ich davon ausgehen, dass ich genau die gleichen, eingelieferten Münzen erhalte, oder werden es gleichartige Münzen sein?

Nein; Wir können leider nicht garantieren, dass Sie genau die eingelagerten Münzen erhalten – wenn Sie zum Beispiel 20 Krügerrand 1 oz Goldmünzen mit Jahrgang 2006 gekauft haben, werden Sie bei einer Auslieferung 20 Krügerrand 1 oz Goldmünzen mit zufälligen Jahrgängen erhalten.