Schliessfach mieten


EIN SICHERER PLATZ FÜR IHR VERMÖGEN

Geiger Edelmetalle AG bietet seinen Kunden die Möglichkeit Ihre Edelmetalle in den hauseigenen Schliessfächern sicher zu lagern. Lassen Sie sich ab einer Investitionssumme von mind. CHF 10'000.00 als Schliessfachkunde listen und nutzen Sie die Chance, Ihr physisches Vermögen bankenunabhängig zu verwahren.

Wir bieten Ihnen in den Filialen Niederglatt (Kanton Zürich) und St. Margrethen (Kanton St. Gallen) Schliessfächer in verschiedenen Grössen an.

Ihr zukünftiges Schliessfach befindet sich in einem alarmgesicherten Gebäude und funktioniert mit einem Doppelschloss-System. Nach Vertragsabschluss mit Geiger Edelmetalle AG erhalten Sie die Schlüssel sowie die Zutrittsberechtigung während den regulären Öffnungszeiten der Geiger Edelmetalle AG.

Wir bitten Sie, sich vorher telefonisch oder per E-Mail anzumelden, um den ungehinderten Zugang zu gewährleisten.


Schliessfach mieten


EIN SICHERER PLATZ FÜR IHR VERMÖGEN


Geiger Edelmetalle AG bietet seinen Kunden die Möglichkeit Ihre Edelmetalle in den hauseigenen Schliessfächern sicher zu lagern. Lassen Sie sich ab einer Investitionssumme von mind. CHF 10'000.00 als Schliessfachkunde listen und nutzen Sie die Chance, Ihr physisches Vermögen bankenunabhängig zu verwahren.

Wir bieten Ihnen in den Filialen Niederglatt (Kanton Zürich) und St. Margrethen (Kanton St. Gallen) Schliessfächer in verschiedenen Grössen an.

Ihr zukünftiges Schliessfach befindet sich in einem alarmgesicherten Gebäude und funktioniert mit einem Doppelschloss-System. Nach Vertragsabschluss mit Geiger Edelmetalle AG erhalten Sie die Schlüssel sowie die Zutrittsberechtigung während den regulären Öffnungszeiten der Geiger Edelmetalle AG.

Wir bitten Sie, sich vorher telefonisch oder per E-Mail anzumelden, um den ungehinderten Zugang zu gewährleisten.

Übersicht aller Schliessfächer der Geiger Edelmetalle AG


Grenzstrasse 14

KategorieHöhe in cmBreite in cmTiefe in cmGebühr inkl. MwSt (pro Jahr, in CHF)
A 10 27 37 180
B 15 27 37 230
C 20 27 37 300
D 30 27 37 400
E 60 27 37 600

 

Grenzstrasse 11

KategorieHöhe in cmBreite in cmTiefe in cmGebühr inkl. MwSt (pro Jahr, in CHF)
1 6 25 42 220
2 9 25 42 280
3 15 25 42 360
4 21 25 42 420
5 30 25 42 500
6 36 25 42 600

 

Formulare
Grafschaftstrasse 3

KategorieHöhe in cmBreite in cmTiefe in cmGebühr inkl. MwSt (pro Jahr, in CHF)
1 6 30 46 220
2 9 30 46 280
3 15 30 46 360
4 20 30 46 420
5 36 30 46 500
6 45 60 46 600
7 60 60 46 800

 

Sonnenbergstrasse 1

KategorieHöhe in cmBreite in cmTiefe in cmGebühr inkl. MwSt (pro Jahr, in CHF)
A1 6 30 40 140
A 10 30 40 180
B 15 30 40 230
C 20 30 40 300
D 30 30 40 400
E 50 30 40 600

 

Formulare

Geiger Edelmetalle AG versichert Ihre Edelmetalle zertifiziert gegen Einbruchdiebstahl, Beraubung, Feuer und Elementarschäden. Diese obligatorische Versicherung erhalten Sie bereits für 0,2 Prozent des eingelagerten und aktuellen Edelmetallwertes.

Ein Beispiel:
Sie lagern Edelmetalle im Wert von CHF 20'000.00 ein.
Versicherungssumme für 1 Jahr: CHF 40.00 (inkl. MwSt. zzgl. den fixen Schliessfachgebühren)

Haben Sie noch Fragen?


Sprechen unsere Mitarbeiter vor Ort direkt an oder melden sich vorab telefonisch bei unseren Ansprechpartnern in den Filialen.

Was ist die Voraussetzung, um bei Ihnen ein Schliessfach zu mieten?

Sie erreichen die Mindestinvestitionssumme von CHF 10‘000.00 und lassen sich als Schliessfachkunde listen. Danach ist eine Vertragsunterzeichnung möglich.

Was darf ins Schliessfach eingelagert werden und was wird davon zertifiziert versichert?

Unsere Schliessfächer bieten die Möglichkeit zur Lagerung von Edelmetallen, Schmuck, Bargeld, Wertpapiere, Urkunden oder sonstiger Güter ähnlicher Art. Strikt untersagt ist die Lagerung von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen.

Die sichere Lagerung Ihrer Edelmetalle ist uns ein Anliegen und wir unterziehen unsere Anlage einer periodischen Inspektion. Die ZÜRICH-Versicherung zertifiziert die Schadensdeckung bei Feuer und Elementar, sowie Einbruchdiebstahl und Beraubung. Dieser Schutz bezieht sich auf alle eingelagerten Edelmetalle.

Ist die Versicherung obligatorisch und gibt es einen maximalen Versicherungsbetrag?

Unsere Schliessfächer werden periodisch von einer externen Prüfungskommission der Versicherung kontrolliert und wir erhalten anschliessend unser Versicherungszertifikat. Die Versicherung deckt alle Schäden die durch Feuer und Elementar, sowie Einbruchdiebstahl und Beraubung entstehen. Im Schadensfall erhalten Sie den Wert Ihrer eingelagerten Edelmetalle zurück. Diese Regelung ist in der Schliessfachbranche nicht üblich und daher ist die Versicherung obligatorisch.

Durch den hohen Standard gibt es keine Versicherungsgrenze und kann beliebig erhöht werden.

Wie erfolgt die Abrechnung für mein Schliessfach?

Die Schliessfachrechnung wird in CHF oder EURO für die Dauer eines Jahres im Voraus erstellt.

Der Betrag setzt sich aus der Schliessfachgebühr (fixer Betrag) und der Versicherungssumme (volatiler Betrag – abhängig vom aktuellen Edelmetallkurs zum Zeitpunkt der Berechnung) zusammen.

Der Edelmetallkurs wird immer am ersten Arbeitstag des neuen Jahres notiert. Unterjährige Einlagerungen werden nachverrechnet. Die Rechnungszustellung erfolgt generell per E-Mail oder Post.

Kann die Einlagerung/Auslagerung von Edelmetallen auch ohne meine Anwesenheit erfolgen?

Der persönliche Besuch durch den Hauptmieter oder Zutrittsberechtigten ist für die Einlagerung/Auslagerung notwendig, da wir in keinem Besitz von etwaigen Schlüsseln sind.

Der Verkauf von Edelmetallen kann nur durch den wirtschaftlichen Berechtigten erfolgen.

Wie ist der Zutritt zum Schliessfach geregelt?

Zu den regulären Öffnungszeiten haben Sie nach Terminvereinbarung die Möglichkeit Ihr Schliessfach zu besuchen. Der Hauptmieter oder ein Zutrittsberechtigter (vorab vertraglich festgehalten) müssen beim Besuch ein Ausweisdokument und den Schliessfachschlüssel vorzeigen.

Was passiert, wenn der Schlüssel nicht mehr auffindbar?

Bei Verlust eines Schlüssels ist die Geiger Edelmetalle AG unverzüglich zu benachrichtigen. Da Sie als Mieter alle Schlüssel ausgehändigt bekommen haben, muss das Schloss durch ein externes Unternehmen ausgetauscht werden. Die Aufbohrung erfolgt unter Anwesenheit des Mieters, daher ist eine Terminvereinbarung obligatorisch. Die Kosten gehen zu Lasten des Hauptmieters.

Kosten bei Verlust von einem Schlüssel: min. CHF 350.00

Kosten bei Verlust von zwei Schlüsseln: min. CHF 1‘600.00

Kann ich das Schliessfach jederzeit kündigen?

Der Mietvertrag kann jederzeit von beiden Parteien auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung kann nur vom Hauptmieter ausgesprochen werden. Eine Terminvereinbarung ist obligatorisch und beim Auszug müssen alle offenen Kosten beglichen sein. Bei unterjähriger Kündigung erfolgt keine Rückzahlung der Schliessfachkosten.